Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Ohnmacht und Übermacht der Medien. Ihre Stellung in unterschiedlichen politischen Systemen., Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Freiheit, Meinungen in Wort oder Schrift zu vertreten, scheint unter einen andersartigen Grundsatz zu fallen, da sie zu dem Teil persönlicher Lebensführung gehört, die andere Leute mitbetrifft. Aber da sie fast von gleicher Bedeutung ist wie Gedankenfreiheit selbst, und zum großen Teil auf denselben Gründen beruht, ist sie praktisch untrennbar von ihr.“ Die vom liberalen Denker John Stuart Mill postulierte Forderung ist in vielen Ländern dieser Erde als Grundrecht eingeschränkt oder wird durch politisch fundierte Zensur oder durch wirtschaftliche Zwänge unterlaufen. Ein besonders ausgeprägtes Beispiel moderner Zensur lässt sich im Weißrussland des Präsidenten Alexandr Lukaschenko besonders auffällig beobachten. Im Vergleich zur Situation der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik wird die Qualität der Einschränkung untersucht und bewertet. In beiden Ländern ist die Beschränkung dieses Rechtes unterschiedlich weit gefasst. Hierbei muss allerdings, und dies besonders in Weißrussland, der Unterschied zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit beachtet werden. Die Frage lautet folglich, inwiefern und wie, „die Freiheit, Meinungen in Wort oder Schrift zu vertreten“ und Informationen zu empfangen, eingeschränkt wird. Um zu verdeutlichen, welches Ausmaß dies in der Republik Weißrussland erreicht, wird der Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die Wahl des zu vergleichenden Landes fällt auf die Bundesrepublik, da hier, trotz Einschränkungen, die das Presserecht vorgibt, eine praktizierte Pressefreiheit existiert.