Seit dem 8. Oktober 2004 Datum steht den grenzüberschreitend tätigen Kapitalgesellschaften im gesamten Gebiet der Europäischen Union bzw. in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft, üblicherweise abgekürzt mit SE für "Societas Europaea", als optionale Rechtsform zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht hierzu.
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