Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Aktiengesellschaft, auch bezeichnet als Europa-AG oder Europäische Gesellschaft, abgekürzt als SE vom Lateinischen „Societas Europaea“ stammend, ist eine supranationale Gesellschaftsform auf Ebene der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im Jahre 2001 wurde durch Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO) eine erste Rechtsgrundlage für die Europäische Aktiengesellschaft geschaffen. Die Idee, solch eine Gesellschaftsform zu normieren und eine einheitliche Regelung zu finden, wurde bereits im Jahre 1959 angedacht. Nach Versuchen in den Jahren 1970 und 1975 eine einheitliche Kodifikation zu erarbeiten, die an Bedenken insbesondere bzgl. der Arbeitnehmer-Mitbestimmung einiger Mitgliedsstaaten scheiterten, wurde ein zweiter Versuch zwischen 1985 und 1991 unternommen, der lediglich in zwei Verordnungsentwürfen endete. Erst nach Einsetzung einer Expertengruppe und nach einem Kompromiss im Jahr 2000 konnte sich der Europäische Rat auf eine gemeinsame Linie bzgl. der SE-VO einigen, sodass diese im Oktober 2001 erlassen wurde und zum 08. Oktober 2004 in Kraft trat. Begleitend wurde die bis dato strittige Arbeitnehmer-Mitbestimmung in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL) geregelt. Im Nachfolgenden soll in dieser Arbeit auf die Frage eingegangen werden, inwiefern die SE eine Alternative zur Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz darstellt. Wird zunächst auf die Rechtsquellen und die Rechtsnatur der SE eingegangen, folgt eine Darstellung der Gründungsvoraussetzungen der SE, wo primär die Holding-SE und das monistischen System im Fokus stehen. Thematisiert werden ebenfalls wirtschaftliche Erwägungen für die Gründung einer SE, sowie derer gesellschaftsrechtliche Vorteile, wie z.B. die Sitzverlegung.