Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Commercial Law I, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 20. November 2007 kündigt die Europäische Kommission die Prüfung einer Reihe von Initiativen, deren Bestimmung in der Unterstützung von wirtschaftlichen Aktivitäten der kleinen Unternehmer innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu sehen ist, an. Über ein halbes Jahr später veröffentlicht sie den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft. Die Beschränkung der Haftung soll kraft des supranationalen Rechtsaktes nun den KMU im ganzen europäischen Rechtsraum in Aussicht gestellt werden. Das Ziel dieser Europäischen Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung sei es, so die Kommission, die Senkung der Kosten für die Einhaltung von Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen ergeben. Der Verordnungsgeber stößt dennoch auf Kritik. Polemisiert wird sowohl mit der Erfordernis einer neuen europäischen Form als auch mit dem ihr gegebenen rechtlichen Gewand. Ihr Schatten hängt tief über den politischen Diskussionsforen Europas. Am 30. Mai 2011 scheitert der Kom-missionsvorschlag an dem Veto Deutschlands und Schwedens. Der Entwurf ernt aber auch Kritik seitens Österreichs. Man befürchtet, der Markt würde mit unausgegorenen Unternehmenskonzepten überschwemmt. Am 27.07.2011 will der Rat nun erneut die Vor- und Nachteile der SPE ans Licht bringen. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun eine Simulation durchgeführt werden. Um Licht- und Schattenseiten der neuen europäischen Rechtsform aufzuzeigen, widmet sich die vorliegende Abhandlung nämlich dem Fall eines fiktiven Unternehmers, der sich zu der entsprechenden rechtlichen Form für seine Geschäftsidee entschließen muss. Als Kaufmann ist er davon überzeugt, dass nicht nur die Flexibilität der Handlungsspielräume sondern auch das Image des Handelnden für den Handelserfolg von eminenter Relevanz sind. Auf Grund der Möglichkeit, sich das Gründungsrecht auszusuchen, erscheinen die Überlegungen zur möglichen Vermeidung von rigiden und kostenspieligen Regelungen als erster Schritt auf dem Wege zu einer effektiven Geschäftstätigkeit. Zur Auswahl stehen nun die deutsche GmbH, die polnische Sp. z o.o. und die europäische SPE.