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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Verwaltungsorganisation, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit wird die Frage erörtert, inwieweit sich das Konzept der Bürgerkommune auf die Sozialwahlen übertragen lässt, um den Bürgern mehr Beteiligungsmöglichkeiten in der Sozialversicherung zu bieten. Mit Ausnahme der zwölf Jahre NS-Herrschaft existiert die Selbstverwaltung in der deutschen Sozialversicherung seit Gründung der Krankenversicherung im Jahr 1881 durchgehend. Auch wenn…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Verwaltungsorganisation, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit wird die Frage erörtert, inwieweit sich das Konzept der Bürgerkommune auf die Sozialwahlen übertragen lässt, um den Bürgern mehr Beteiligungsmöglichkeiten in der Sozialversicherung zu bieten. Mit Ausnahme der zwölf Jahre NS-Herrschaft existiert die Selbstverwaltung in der deutschen Sozialversicherung seit Gründung der Krankenversicherung im Jahr 1881 durchgehend. Auch wenn sich in über einem Jahrhundert viel am System verändert hat, gilt in der Sozialversicherung auch heute noch der Gedanke der Bürgerbeteiligung. So finden alle sechs Jahre sogenannte Sozialwahlen statt. Die nächsten ordentlichen Wahlen werden im Jahr 2023 erfolgen. Hier haben die bei den Sozialversicherungsträgern versicherten Bürger die Möglichkeit, eine neue Vertreterversammlung zu wählen oder auch selbst zu kandidieren. Dabei gilt das Prinzip der Listenwahl getrennt nach Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Doch das System der Sozialwahl steht immer häufiger in der Kritik. So werden einerseits eine geringe Wahlbeteiligung sowie hohe Hürden für eine Kandidatur von Bürgern bemängelt, die nicht Mitglied in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung sind. Auf der anderen Seite steht die sogenannte Friedenswahl in der Kritik. Diese findet immer dann statt, wenn nur eine gültige Liste beim Wahlausschuss eingeht. Dieser Wahlvorschlag gilt dann als angenommen und eine Wahlhandlung findet nicht statt. Bei der Sozialwahl 2011 war die Friedenswahl der Regelfall.