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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 18 Punkte - Sehr gut, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem zum Großteil am 01. März 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - ESUG - ist die erste von drei geplanten Insolvenzrechtsreformen vollzogen. Wie bereits zuvor, lautete wiederum ein Anliegen des Gesetzgebers: Die Gläubigerrechte sollen gestärkt werden. Ob es dieses Mal dem Gesetzgeber gelungen ist, sein Vorhaben in die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 18 Punkte - Sehr gut, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem zum Großteil am 01. März 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - ESUG - ist die erste von drei geplanten Insolvenzrechtsreformen vollzogen. Wie bereits zuvor, lautete wiederum ein Anliegen des Gesetzgebers: Die Gläubigerrechte sollen gestärkt werden. Ob es dieses Mal dem Gesetzgeber gelungen ist, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen, ist damit indes noch nicht entschieden. Dies zu untersuchen hat sich der Verfasser zur Aufgabe gestellt und die erzielten Ergebnisse in seiner Seminararbeit im Sommersemester 2012 zum Thema "Die Stärkung der Gläubigerrechte durch das ESUG" aufgezeigt. Ausgangspunkt der Arbeit ist zunächst eine systematische Darstellung der Rechtslage vor und nach dem 01. März 2012, insbesondere unter Bezugnahme auf die §§ 13, 21, 22a, 56 f. InsO. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann anhand der Neuregelungen ein entsprechender Vergleich zu der bisherigen Rechtslage angestellt. Die Ausführungen beziehen sich hierbei insbesondere auf das "neue" Institut des vorläufigen Gläubigerausschusses und dessen Mitwirkungsbefugnisse in Bezug auf die Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters.

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