Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,4, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht ist die höchstrangige Institution der rechtsprechenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Es ist der sogenannte Hüter der Verfassung - also des Grundgesetzes - und kontrolliert die Verfassungsmäßigkeit des politischen Lebens. Dabei gehört es nicht dem Instanzenzug an, was bedeutet, dass es keine vollständige Rechtsprüfung ausübt, sondern es überprüft Entscheidungen anderer Gerichte und sonstige Anträge als Akte der Staatsgewalt am Maßstab des Verfassungsrechts. Das Grundgesetz stellt also die oberste Richtschnur dar, anhand derer sämtliches staatliches Handeln interpretiert und gemessen wird. In seinem nunmehr über 60 Jahre andauernden Bestehen, war und ist das Bundesverfassungsgericht stets die Institution, die tonangebend in der Auslegung des Grundgesetzes war und diesem Aufmerksamkeit und Respekt verschaffte. "Insbesondere seine Rechtsprechung zu den Grundrechten hat bewirkt, dass das Grundgesetz konkrete Gestalt gewonnen und in der politischen Kultur Deutschlands verwurzelt ist." Das Parlament, die Regierung und auch die übrige Rechtsprechung sind in ihrem Handeln an die Verfassung gebunden und das Bundesverfassungsgericht überwacht diese Verfassungsmäßigkeit. "Es kann das Parlament in die Schranken der Verfassung weisen und dessen Gesetze für nichtig erklären, wenn und soweit sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind." ... Die Arbeit soll sich deshalb dem Thema der besonderen Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Gesamtgefüge der deutschen Staatsorgane widmen sowie identifizierbare Probleme nennen, und untersuchen, worauf diese Stellung gegründet ist, welches Verhältnis der Organe untereinander dadurch entsteht und wie insgesamt mit der Gefahr eines Ersatzgesetzgebers "Bundesverfassungsgericht" umgegangen werden kann und wird. Auch sollen die Grenzen zwischen Rechtsprechung und Politik thematisiert werden, welche stets und ständig ein die Verfassungsgerichtsbarkeit begleitendes Thema darstellen, welches dahingehend Fragen aufwirft, ob das Gericht sich allmählich über die Politik und den Gesetzgeber erhebt, oder ob dem Gericht seitens des Gesetzgebers mehr und mehr Aufgaben zugespielt werden, die dessen eigentlich vorgesehenen Kompetenzbereich beständig erweitern.
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