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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,7, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn sich Frankreich gerne als Vorreiter der modernen Politik betrachtet, war es in diesem speziellen Fall Deutschland, welches in Europa die Pionierarbeit in Sachen Verfassungsgerichtsbarkeit leistete. Aus französischer Sicht ist das zweite Zitat (siehe Einleitung) sicherlich unverständlich, trotzdem haben sich in Deutschland und Frankreich mittlerweile das Verfassungsgericht und der Conseil Constitutionnel als bewährte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,7, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn sich Frankreich gerne als Vorreiter der modernen Politik betrachtet, war es in diesem speziellen Fall Deutschland, welches in Europa die Pionierarbeit in Sachen Verfassungsgerichtsbarkeit leistete. Aus französischer Sicht ist das zweite Zitat (siehe Einleitung) sicherlich unverständlich, trotzdem haben sich in Deutschland und Frankreich mittlerweile das Verfassungsgericht und der Conseil Constitutionnel als bewährte Mitspieler im politischen Leben etabliert. Diese augenscheinliche Übereinstimmung verdeckt aber die Tatsache, dass diese beiden Länder in ihrem Aufbau sehr unterschiedlich sind. Während Deutschland ein Föderalstaat ist, bildet Frankreich mit dem Zentralismus den strukturellen Gegenpart. Dem deutschen Kanzler steht auf französischer Seite ein starker Präsident gegenüber. Es gibt wahrscheinlich in der politischen Tradition der beiden Länder mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten, doch trotz aller Differenzen erachteten die jeweiligen Verfassungsgeber es als notwendig, die neu geschaffene Verfassung durch eine staatliche Institution zu schützen. In der vorliegenden Arbeit möchte ich versuchen, die Unterschiede in der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Frankreich darzustellen. Wobei ich mich dabei auch mit den Gegensätzlichkeiten in der Entstehungsgeschichte und den unterschiedlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen möchte. Ziel des Ganzen ist die Beantwortung der Frage, ob ein Unterschied in der Stellung der Verfassungsgerichte in den beiden Ländern festzustellen ist. Die Arbeitshypothese ist: Die Entstehungsgeschichte und das politische Umfeld sind für die ausgeprägten Unterschiede verantwortlich.