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Mit dem Alterseinkünftegesetz hat sich der Fiskus den wohl unverschämtesten Griff in die Taschen der Rentner geleistet, und dies mit der fadenscheinigen Begründung, die Besteuerung der Renten an die der Pensionen anpassen zu müssen. Seit 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente mindestens 50 %. Bis dahin waren es meistens nur 27 %. Und seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2 % pro Jahr. Neurentner des Jahres 2016 müssen inzwischen 72 % ihrer Rente versteuern. Zu den Unverschämtheiten des Alterseinkünftegesetzes gehört auch, dass…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat sich der Fiskus den wohl unverschämtesten Griff in die Taschen der Rentner geleistet, und dies mit der fadenscheinigen Begründung, die Besteuerung der Renten an die der Pensionen anpassen zu müssen. Seit 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente mindestens 50 %. Bis dahin waren es meistens nur 27 %. Und seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2 % pro Jahr. Neurentner des Jahres 2016 müssen inzwischen 72 % ihrer Rente versteuern. Zu den Unverschämtheiten des Alterseinkünftegesetzes gehört auch, dass alle Rentenerhöhungen zu 100 % steuerpflichtig sind. Dies ist dem Fiskus durch einen Trick gelungen, indem er zu Beginn der Rente einen Rentenfreibetrag festsetzt, der lebenslang gilt. Alles, was den Rentenfreibetrag übersteigt, auch die künftigen Rentenerhöhungen, wird durch diesen Trick in voller Höhe besteuert. Wie lässt sich die Renten-Steuer vermeiden? Wie das klappen kann, dazu mehr in diesem Skript.
Autorenporträt
Beruflicher Werdegang des Autors Hauptamtlicher Lehrer der Oberfinanzdirektion Münster für Anwärter des gehobenen Dienstes Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW im Bereich Ertragsteuerrecht Geschäftsführer und Lehrgangsleiter im Studienwerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen (Münster) Freiberuflicher Steuerberater Langjährige Tätigkeit als Autor von Fachbüchern im Bereich Steuern