Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Internationales Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Rentensystem hat in den Jahren von 2000 bis 2005 nachhaltige Veränderungen erfahren, die zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Altersvorsorge und der Besteuerung von Altersleistungen führten. Insbesondere die Erkenntnis, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr für eine angemessene Versorgung im Alter ausreichen werden, hat zu maßgeblichen Veränderungen in der Rentenpolitik geführt. Die Einführung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und der Basisrente (Rürup-Rente) kann dabei neben der stärkeren Betonung der Kapitaldeckung der Altersvorsorge als entscheidende Neuerung betrachtet werden. Daneben wurde die betriebliche Altersversorgung als Zusatzversorgung um einen Durchführungsweg erweitert und im Rahmen der Entgeltumwandlung der Beiträge zu Vorsorgeträgern eine verstärkte steuerliche Förderung vorgenommen. Der Einfluss dieser Reformen im Rentensystem auf das Vorsorgeverhalten des Bürgers hat dabei in den letzten Jahren zugenommen, so dass die neuen Vorsorgeformen einen immer größeren Teil der Altersvorsorgeaufwendungen eines Berufstätigen und der daraus folgenden Altersleistungen eines Rentners ausmachen. Änderungen im Vorsorgeverhalten der Beteiligten haben auch Auswirkungen auf die Ermittlung der Unterhaltsansprüche im Unterhaltsrecht, da deren Höhe auf der Grundlage des verfügbaren Nettoeinkommens sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten beruht. Da das zur Zeit geltende Unterhaltsrecht demgegenüber selbst nach der Reform des Unterhaltsrechts ab 01.01.2008 keine expliziten gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung der Aufwendungen zur steuerlich geförderten Altersvorsorge bei der Bestimmung des Unterhaltsanspruchs enthält und auch die Literatur zu diesem Kontext keine zusammenfassenden Darstellungen bereithält, soll die derzeitige unterhaltsrechtliche Behandlung im Rahmen dieser Arbeit dargestellt werden. Insbesondere ist dabei auch die Frage von Interesse, ob das Unterhaltsrecht gewisse Formen der Altersvorsorge ebenfalls bevorzugt und die herausragende Stellung der geförderten Altersvorsorge im Steuerrecht somit auch im ehelichen Unterhaltsrecht ihre Entsprechung findet. Des Weiteren ist herauszuarbeiten, wie und in welcher Höhe die aus der steuerlich geförderten Altersvorsorge stammenden Altersleistungen in das unterhaltsrelevante Einkommen eingehen.
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