Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2.0, Hochschule RheinMain (Wiesbaden Business School), Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 und der daraus resultierenden Kritik an den bestehenden und traditionellen Finanzmärkten, wurde im Jahr 2009 unter dem Pseudonym "Satoshi Nakamoto" das erste digitale Zahlungssystem unter dem Namen "Bitcoin" veröffentlicht. Während dieses digitale Zahlungsmittel zunächst nur von einer kleinen Anzahl an Personen als Abspaltung von der traditionellen Finanzwelt und deren Systeme betrachtet wurde, kam der Bitcoin als Zahlungsmittel für meist illegale Geschäfte zum Einsatz. Dies ergab sich daraus, dass Zahlungen über die Blockchain-Technologie, auf welcher der Bitcoin aufbaut, nicht nachvollziehbar und daher anonym sind. So kommt es auch, dass der Handel mit Kryptowährungen oder die Kryptowährungen an sich in einigen Ländern, wie z.B. Kirgistan oder Bangladesch komplett verboten sind. Auch in der Volksrepublik China erschweren Regulierungen den Zugang und den Besitz oder die Schaffung der Kryptowährungen durch sogenanntes "Mining", bei welchem durch Rechenleistungen von Computern neue Bitcoins geschaffen werden. Jedoch wuchs der Bitcoin in den letzten Jahren, durch auch positive Meldungen zur Blockchain-Technologie und deren Anwendungsmöglichkeiten, zu einem der gefragtesten Anlage- und Spekulationsobjekte heran. Seit einigen Jahren mehrt sich die Zahl der Kryptowährungen, welche vielen Investoren als Zahlungsmittel oder Anlage- oder Spekulationsobjekte dienen, sodass Stand Juli 2018 über 1600 unterschiedliche Kryptowährungen existierten. Kryptowährungen verfolgen neben dem Effekt von Spekulations- und Anlagegewinnen meist das Ziel, den digitalen Zahlungsverkehr zwischen Menschen oder Maschinen zu ermöglichen und zu vereinfachen. Hierbei kommen auch unterschiedliche Technologien oder Programme zum Einsatz. Aus den Investitionen in Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen untereinander, dem Handel mit diesen, dem Mining oder aber auch bei Bezahlvorgängen können Gewinne oder Verluste entstehen. Während in anderen Ländern die Besteuerung dieser Gewinne oder Verluste bereits einheitlich und gesetzlich geregelt worden ist, gibt es in den Deutschen Steuergesetzen bisher keine ausdrückliche Regelung um diese Gewinne oder Verluste aus oben genannten Tätigkeiten jährlich zu erfassen.
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