Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: voll befriedigend (10 Punkte), Universität zu Köln, Veranstaltung: Seminar Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine steuerliche Haftung des Unternehmenserwerbers für Verbindlichkeiten des übernommenen Unternehmens kann sich aus § 75 AO oder (respektive zusätzlich) aus § 25 HGB ergeben. Die Voraussetzungen der jeweiligen Haftung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf einer Auseinandersetzung mit § 75 AO, da diese Vorschrift eine erhebliche Zahl an Streitfragen aufwirft, die hier nur sehr gedrängt dargestellt werden können.
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