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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit ist im Problemfeld mitunter komplexer Verlustverrechnungsvorschriften und -beschränkungen anzusiedeln. Die Verfassungsmäßigkeit dieser steuerrechtlichen Normen unterliegt zum Teil erheblichen Bedenken beziehungsweise wurde bereits eine Unvereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben festgestellt. Zunächst wird jedoch auf den wirtschaftlichen Wert körperschaftssteuerlicher Verluste eingegangen. Ein ökonomischer Wert…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit ist im Problemfeld mitunter komplexer Verlustverrechnungsvorschriften und -beschränkungen anzusiedeln. Die Verfassungsmäßigkeit dieser steuerrechtlichen Normen unterliegt zum Teil erheblichen Bedenken beziehungsweise wurde bereits eine Unvereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben festgestellt. Zunächst wird jedoch auf den wirtschaftlichen Wert körperschaftssteuerlicher Verluste eingegangen. Ein ökonomischer Wert beziehungsweise ein Steuervorteil für den Steuerpflichtigen entsteht nur, wenn die Körperschaften ihre positiven Einkünfte mit den Verlusten verrechnen. Ob und in welcher Höhe ein Verlustvortrag genutzt werden kann, wird in der Arbeit erläutert. Um einen Überblick zu verschaffen, wird zunächst kurz auf die Behandlung erwirtschafteter Verluste im Einkommenssteuerrecht eingegangen. Anschließend wird die Bedeutung der Verlustabzugsbeschränkungen im Körperschaftssteuerrecht dargestellt. Dabei wird die aktuelle Rechtslage betrachtet und damit verbundene Probleme skizziert, die sich unter anderem auch auf das Gewerbesteuerrecht auswirken. Weiter werden Vorschriften beleuchtet, die einen Verlustuntergang unterbinden, dabei wird insbesondere der Fokus auf die Regelungen des fortführungsgebundenen Verlustvortrags gelegt. Schließlich wird in einem Fazit Stellung zu den Regelungen rund um den Verlustabzug genommen.