Die Strafbarkeit der Partizipation an illegalen Märkten durch den Erwerb von physischen Gütern sowie den Abruf von digitalen Inhalten wird häufig mit der Erwägung begründet, der Marktteilnehmer trage durch seine Nachfrage zum Fortbestand des Marktes bei und fördere auf diese Weise Rechtsgutsverletzungen. Diese Argumentationsfigur wird in der Arbeit kritisch untersucht. Auf der Grundlage eines rechtsgutstheoretischen Ansatzes werden Strafwürdigkeitskriterien für Nachfrageverhalten auf illegalen Märkten entwickelt. Durch deren Anwendung auf verschiedene Deliktsbereiche wird sodann ein Reformbedarf herausgearbeitet. Dabei wird deutlich, dass der Einfluss des "Nachfrage-Paradigmas" auf das materielle Strafrecht bedenkliche Expansionstendenzen befördert.
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