Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Unternehmenssteuern/Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Fragt man nach typisch deutschen Tugenden, werden gerne Dinge wie Disziplin, Ordnungsliebe oder Gesetztestreue genannt. Dennoch hat sich seit Jahren ein zweifelhafter Volkssport unter genau diesen treuen und ordnungsliebenden deutschen Bürgern entwickelt und ist zur Mode geworden. 1 Es ist zwar im ersten Augenblick kaum vorstellbar, aber der neue, zugegebenermaßen sehr zweifelhafte Volkssport der Deutschen, ist die Steuerhinterziehung. Beim Steuersparen kalkulieren die Deutschen fast alles ein, nur nicht die Möglichkeit, dass sie von Steuerfahndern entdeckt werden. Nicht zuletzt seit der Einführung der Zinsabschlagsteuer im Jahre 1993 haben Steuerstrafverfahren Konjunktur. Viele versuchten in den sog. Bankenfällen2 durch Geldanlagen in Steueroasen wie Luxemburg oder der Schweiz, ihr Geld vor dem deutschen Fiskus zu verbergen, um so der Versteuerung zu entgehen.3 Der Staat hat aber nachgerüstet und die Steuerfahndungsstellen bundesweit personell verstärkt. Die Steuerhinterziehung wird schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen, sondern streng verfolgt und geahndet.4 Es gibt jedoch für Steuersünder eine Möglichkeit, den Kopf aus der steuerstrafrechtlichen Schlinge zu ziehen. Abgesehen vom Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt kann der Täter bei keiner anderen Straftat so schnell und einfach ins Reine kommen wie bei der versuchten oder vollendeten Steuerhinterziehung. Für Steuersünder besteht nämlich die Möglichkeit Straffreiheit zu erlangen, indem sie eine Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO erstatten.5 Dabei gibt es jedoch eine Reihe von Gesichtspunkten, die der redliche Steuersünder im Rahmen der steuerlichen Selbstanzeige unbedingt zu beachten hat. Diese sollen durch folgende Ausführungen veranschaulicht und dokumentiert werden. 1 vgl. Stahl, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S. 9 2 für fortführende Informationen s. Der Spiegel 34/1998, S. 64 ff. 3 vgl. Der Spiegel 34/1998, S. 65 4 vgl. Stahl, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S. 9 5 vgl. Hoereth, Die Selbstanzeige im Steuerrecht, S.1
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.