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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: sehr gut, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Rechtsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der wettbewerbsrechtlichen und immaterialgüterrechtlichen Auseinandersetzungen ist aufgrund der neu geschaffenen Möglichkeiten an Rechtsverletzungen im Internet stark angestiegen und hat neue Dimensionen erreicht. Um der Anzahl Herr zu werden und eine unüberschaubare Flut von Prozessen zu vermeiden, bietet sich für den Verletzten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: sehr gut, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Rechtsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der wettbewerbsrechtlichen und immaterialgüterrechtlichen Auseinandersetzungen ist aufgrund der neu geschaffenen Möglichkeiten an Rechtsverletzungen im Internet stark angestiegen und hat neue Dimensionen erreicht. Um der Anzahl Herr zu werden und eine unüberschaubare Flut von Prozessen zu vermeiden, bietet sich für den Verletzten die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung als ein probates Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung an. So werden ca. 90% aller wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich geklärt. Neben der Zeitersparnis stellt die strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Verletzten eine schnelle und kostengünstige Alternative zum gerichtlichen Unterlassungstitel dar. Das Rechtsprechung und Literatur zu diesem Thema mittlerweile ganze Bücherwände in Bibliotheken füllen könnten, zeugt von hoher Praxisrelevanz. Auch wenn die Fülle an Problemen immens ist, soll mit dieser Arbeit eine genauere Betrachtung der strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgenommen werden. Zunächst werden in einer bündigen Einleitung die Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht dargestellt. Im Anschluss daran folgt eine Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur, der Durchsetzbarkeit und schließlich der Auswirkung auf den Verletzungsprozess.