Die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft um Placebo- sowie Nocebophänomene für die therapeutische Praxis nehmen fortwährend zu. Gleichwohl besteht nach wie vor ein Spannungsverhältnis in Bezug auf die (straf-)rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Vermeidung unerwünschter Nocebophänomene hat hierbei in der juristischen Literatur noch wenig Beachtung gefunden. Der Verfasser untersucht, wie sich diese Erscheinungen in das System der rechtfertigenden Einwilligung im Medizinstrafrecht einordnen lassen. Hierbei erfolgt ausgehend von der unterschiedlichen medizinischen Zielsetzung eine schwerpunktmäßige Betrachtung im Kontext ärztlicher Aufklärungspflichten.
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