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Dieses Buch veranschaulicht die Strafzumessung in der Revision. Die meisten Revisionen werden mit einer Rüge zum Rechtsfolgenausspruch gewonnen. Jede Verurteilung beinhaltet einen Rechtsfolgenausspruch, also lohnt es sich für jeden Prozessbeteiligten, sich mit diesem Gebiet vertraut zu machen; je nach Position gilt es eine Revision zu begründen, abzuwehren oder ein Urteil revisionssicher zu verfassen. Das Buch schärft den Blick für revisionsrechtliche Probleme, die bereits ihren Ursprung in der Instanz finden könnten - die Revision beginnt in der Tatsacheninstanz! Neben einer Einführung in den…mehr
Dieses Buch veranschaulicht die Strafzumessung in der Revision. Die meisten Revisionen werden mit einer Rüge zum Rechtsfolgenausspruch gewonnen. Jede Verurteilung beinhaltet einen Rechtsfolgenausspruch, also lohnt es sich für jeden Prozessbeteiligten, sich mit diesem Gebiet vertraut zu machen; je nach Position gilt es eine Revision zu begründen, abzuwehren oder ein Urteil revisionssicher zu verfassen. Das Buch schärft den Blick für revisionsrechtliche Probleme, die bereits ihren Ursprung in der Instanz finden könnten - die Revision beginnt in der Tatsacheninstanz! Neben einer Einführung in den jeweiligen Problemkreis, erfolgt eine Fokussierung auf mögliche Fehlerquellen anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Buch ist gleichsam ein Leitfaden für den Verfasser einer Revisionsschrift zur Strafzumessung.
Andreas Hohnel hat über die strafprozessuale Revision promoviert und arbeitet seit dem Jahr 2000 ausschließlich als Strafverteidiger in Frankfurt am Main mit einem Schwerpunkt auf dem Revisionsrecht. 2013 erschien Hohnel, Kommentar zum Kapitalmarktstrafrecht.
Inhaltsangabe
Teil 1: Zulässigkeit der Revision.- Voraussetzungen der Zulässigkeit.- Beschränkung auf die Strafzumessung.- JGG.- Nebenklage.- Unwahrer Vortrag.- Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts.- Teil 2: Begründetheit der Revision.- Verfahrensrüge.- Sachrüge.- Teil 3: Beruhen.- Teil 4: Entscheidung des Revisionsgerichts.- Einstellung.- Unbegründet, § 349 Abs. 2 StPO.- Aufhebung.- Verschlechterungsverbot.- Erstreckung auf Nichtrevidenten.- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Revisionsentscheidung.
Teil 1: Zulässigkeit der Revision.- Voraussetzungen der Zulässigkeit.- Beschränkung auf die Strafzumessung.- JGG.- Nebenklage.- Unwahrer Vortrag.- Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts.- Teil 2: Begründetheit der Revision.- Verfahrensrüge.- Sachrüge.- Teil 3: Beruhen.- Teil 4: Entscheidung des Revisionsgerichts.- Einstellung.- Unbegründet, 349 Abs. 2 StPO.- Aufhebung.- Verschlechterungsverbot.- Erstreckung auf Nichtrevidenten.- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Revisionsentscheidung.
Teil 1: Zulässigkeit der Revision.- Voraussetzungen der Zulässigkeit.- Beschränkung auf die Strafzumessung.- JGG.- Nebenklage.- Unwahrer Vortrag.- Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts.- Teil 2: Begründetheit der Revision.- Verfahrensrüge.- Sachrüge.- Teil 3: Beruhen.- Teil 4: Entscheidung des Revisionsgerichts.- Einstellung.- Unbegründet, § 349 Abs. 2 StPO.- Aufhebung.- Verschlechterungsverbot.- Erstreckung auf Nichtrevidenten.- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Revisionsentscheidung.
Teil 1: Zulässigkeit der Revision.- Voraussetzungen der Zulässigkeit.- Beschränkung auf die Strafzumessung.- JGG.- Nebenklage.- Unwahrer Vortrag.- Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts.- Teil 2: Begründetheit der Revision.- Verfahrensrüge.- Sachrüge.- Teil 3: Beruhen.- Teil 4: Entscheidung des Revisionsgerichts.- Einstellung.- Unbegründet, 349 Abs. 2 StPO.- Aufhebung.- Verschlechterungsverbot.- Erstreckung auf Nichtrevidenten.- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Revisionsentscheidung.
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