Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Lehrstuhl für VWL und Finanzwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Kommunen wird durch Artikel 28 Grundgesetz das Recht eingeräumt, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die finanziellen Grundlagen dazu werden durch den kommunalen Haushalt gewährleistet, der nach den Grundsätzen der Kameralistik erstellt wird. Dabei ist insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen. Das heißt, die Kosten der von einer Kommune bereit gestellten Infrastruktur sollen durch die Haushalte und Unternehmen einer Gemeinde getragen werden. In dieser Seminararbeit soll die kamerale Struktur kommunaler Haushalte aufgezeigt und dabei insbesondere auf die Herkunft und Verwendung der Haushaltsmittel eingegangen werden. In einem Ausblick wird auf die doppische Buchführung verwiesen, die in den Kommunen zunehmend an Verbreitung gewinnt.