Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Analyse der Entstehung der deutschen Demokratie bzw. der Ausprägung des Parlamentarismus ist erkennbar, daß es keine linearen Entwicklungszüge waren, in denen der Bundestag entstand. Es handelt sich vielmehr um ein evolutionäres Voranschreiten, kombiniert mit zeitgenössischen Ereignissen, welche die Entstehung prägten, lenkten und in die heutige Richtung steuerten. Dieser Prozeß entwickelte sich etappenweise. Er läßt sich an historischen Institutionen festmachen. Durch den föderativen Charakter des deutschen Staates vollzog sich die Entwicklung in den beiden Kammern, d. h. nicht nur auf der Ebene des Reiches oder des Bundes verlangten die Mitglieder nach mehr Rechten und Kompetenzen. Auch auf Landesebene strebten die Einwohner nach mehr Einfluß. Diese Veränderungen lassen sich u. a. an den Umstrukturierungen des „Immerwährenden Reichstages“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in Regensburg oder des Bundestages des Deutschen Bundes darstellen. Der heutige Bundesrat bildet den momentanen Endpunkt dieser institutionellen Entwicklung. Die gescheiterte Föderalismusreform läßt erkennen, daß die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Das erste Parlament, das über eine vollständige nationale Befugnis verfügte war die Versammlung in der Frankfurter Paulskirche. Hier versammelte sich 1848 ein Parlament, an dem sich alle nachfolgenden Länder- und Bundesparlamente orientierten. Frankfurt bildete den Ort, der den Grundstein für das deutsche Demokratieverständnis legte. In der Frankfurter Paulskirche wurde die erste freie, nationale Verfassung erarbeitet, die Grundlage und Ausgangspunkt für die Schaffung der Reichsverfassung von 1871, der Verfassung der Weimarer Republik und des Grundgesetzes bildete und legte. Die heutige Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland greift ebenfalls auf die Ursprünge der Frankfurter Paulskirche zurück. Der Deutsche Bundestag wird durch eine unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl in Berlin für eine Legislaturperiode von vier Jahren gebildet. Die Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen, die die politische Macht bündeln. Die Ursprünge der Fraktionen sind bereits in Frankfurt anhand der verschiedenen Klubs nachweisbar, in denen unterschiedliche politische Meinungen gebündelt und vertreten wurden. Ziel dieser Arbeit ist es, die Zusammensetzung und den Aufbau der einzelnen Organe zu untersuchen. In dem Zusammenhang soll auf ihre Rechte und Pflichten näher eingegangen werden.