Günter Hager thematisiert die Strukturen des heutigen Privatrechts in Europa. Dazu zieht er das deutsche, englische und französische Recht heran. Die Konstitutionalisierung und die Europäisierung des Privatrechts berücksichtigt er ebenso. Das erste Kapitel ist den Leitideen des Privatrechts gewidmet. Günter Hager stellt das auf die Abgrenzung von Freiheitssphären gerichtete formale und das auf die Durchsetzung von Werten gerichtete materialisierte Recht einander gegenüber. Das zweite Kapitel ist der Rechtsprechungspraxis gewidmet. Günter Hager bespricht grundlegende neuere Entscheidungen zu Fragen des Vertrags- und des Deliktsrechts. Ausgehend von der Einsicht, dass Fallrecht eine immer größere Rolle spielen wird, diskutiert er im dritten Kapitel die Prinzipien einer Theorie des Fallrechts. Im Mittelpunkt stehen die Topoi der Rechtsfindung. Eine besondere Rolle spielt hierbei der Gedanke der Verantwortung. (1943-2017) Studium der Rechtswissenschaften in München und Freiburg; 1974 Promotion und 1978 Habilitation in Freiburg; 1980 Professor an der Universität Marburg; 1992 Professor an der Universität Jena; 1995 Professor an der Universität Freiburg; 2001 Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht Abt. I an der Universität Freiburg; seit 2011 im Ruhestand.
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