Die richtige Behandlung der Substantiierunglast ist für die Praxis des Zivilprozesses von kaum zu überschätzender Bedeutung: Für den Anwalt geht es um einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreites, für den Richter um eine Entscheidung nach dem Gesetz, die auch im Instanzenzug Bestand hat.
Die Arbeit setzt Einzelprobleme wie Ausforschungsbeweis, „einfaches“ und substantiiertes Bestreiten, sekundäre Darlegungslast und die Erklärung mit Nichtwissen in den Zusammenhang. Zugleich weist der Verfasser auf rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen hin, namentlich eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen überspannte Substantiierungsanforderungen sowie eine zunehmend praktizierte höchstrichterliche Umverteilung der Darlegungslast.
Die Arbeit setzt Einzelprobleme wie Ausforschungsbeweis, „einfaches“ und substantiiertes Bestreiten, sekundäre Darlegungslast und die Erklärung mit Nichtwissen in den Zusammenhang. Zugleich weist der Verfasser auf rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen hin, namentlich eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen überspannte Substantiierungsanforderungen sowie eine zunehmend praktizierte höchstrichterliche Umverteilung der Darlegungslast.