Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Konsum von Suchtmitteln ist in viele soziale Abläufe eingebettet und zunehmend ein Problem sowohl von gesellschaftlicher als auch wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung. Die daraus resultierenden Suchterkrankungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet und machen auch vor den Türen der Betriebe nicht hat. Unter Sucht ist allgemein eine krankhafte oder zwanghafte Abhängigkeit von Substanzen oder bestimmten Verhaltensweisen zu verstehen. Diese Abhängigkeit führt zu einem extremen Verlangen, bestimmte Substanzen einzunehmen oder Verhaltensweisen anzunehmen, um einen gewissen Grad an Befriedigung zu finden. Grundsätzlich ist zwischen stoffgebundener (Alkohol, Medikamente, Drogen, Nikotin etc.) und stoffungebundener Sucht (Arbeitssucht, Glücksspiel, Essstörungen, Kauf- und Risikosucht etc.) zu unterscheiden. Stoffungebundene Süchte sind, auch wenn sie gesundheitliche Schäden und zwischenmenschliches Leid verursachen, anders zu beurteilen als die „klassischen“ Suchtkrankheiten. Als weiteres Abgrenzungskriterium kann die berauschende Wirkung ins Feld geführt werden. Dabei bildet die Nikotinsucht einen Sonderfall, da es hier zu keiner Beeinflussung des Denk- bzw. Wahrnehmungsvermögens kommt. Die Thematik „Sucht am Arbeitsplatz“ umfasst demnach eine Vielzahl unterschiedlicher Verhaltensweisen von süchtigen Arbeitnehmern, die es voneinander abzugrenzen gilt. Daher beschränkt sich die vorliegende Arbeit ausschließlich auf die sehr praxisrelevante Betrachtung des Alkohol-, Medikamenten und Drogenkonsums. In Anbetracht der stetig wachsenden Bedeutung für Unternehmen sollen der betriebliche Umgang mit suchterkrankten Arbeitnehmern umfassend rechtlich gewürdigt und adäquate praktische Lösungshilfen angeführt werden. Innerhalb der Darstellung wird aus Vereinfachungsgründen oftmals nur der Konsum von Alkohol exemplarisch herangezogen. Diese Ausführungen sind jedoch ebenso auf den Medikamenten- und Drogenkonsum übertragbar, es sei denn, es wird eine gesonderte Betrachtung gewählt.