Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Europarecht ist in fast alle Bereiche des nationalen Rechts der EU-Mitgliedstaaten eingedrungen, weshalb davon ausgegangen wird, dass der Anteil des Unionsrechts den Anteil des nationalen Rechts in den Mitgliedstaaten überwiegt. Dabei hat sich die Rechtsnatur der EU sukzessive fortentwickelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einst für die aus dem Zusammenschluss der EGKS, EWG und EAG gegründeten EG getroffene Regelungen auch für die EU gelten. Diese sind nämlich gemäß Artikel 1 III 3 EUV als Rechtsnachfolgerin der EG an deren Stelle getreten. Heute wird die EU als supranationaler Staatenverbund mit eigener Rechtspersönlichkeit angesehen, wobei sich die Supranationalität auf die Qualität des Unionsrechts bezieht. Als supranationale Organisation hat die EU besondere rechtliche Kompetenzen gegenüber ihren Mitgliedstaaten inne. Da der Begriff der Supranationalität jedoch nicht konsistent verwendet wird, ist nicht ohne weiteres erkennbar, welche rechtlichen Konsequenzen die Supranationalität der EU nach sich zieht und wie sie das rechtliche Verhältnis zwischen der EU und den Mitgliedstaaten prägt. Diese Ausgangssituation macht eine Betrachtung der rechtlichen Konsequenzen der Supranationalität der EU notwendig. Dazu wird der Begriff "Supranationalität" erläutert und anschließend die Rechtsgrundlagen des Grundsatzes der Supranationalität in der EU dargestellt. Zur Herausarbeitung der supranationalen Elemente der EU werden das Vertragsrecht sowie die Rechtsprechung des EuGH untersucht. Basierend darauf können die aus der Supranationalität der EU resultierenden rechtlichen Konsequenzen für die Mitgliedstaaten eruiert und das daraus resultierende Verhältnis zwischen der EU und den Mitgliedstaaten betrachtet werden.