Niedrigpreisstrategien marktbeherrschender Unternehmen unterliegen häufig einer nur unzureichenden missbrauchsanalytischen Bewertung. Eine systematisierende Anbindung von Rechtfertigungsgründen in den Prüfprozess nach Art. 102 AEUV scheint insofern überfällig. In einem interdisziplinären Diskurs werden daher, nach einer kurzen dogmatischen Einordnung, effizienz- und wettbewerbsspezifische Ankerpunkte ausgelotet, welche es erlauben, einzelne Rechtfertigungsgründe anwendungsbezogen zu kategorisieren. Anschließend erfolgt eine inhaltlich-strukturelle Ausdifferenzierung. Besondere Bedeutung kommt dabei der Integration gesicherter ökonomischer Erkenntnisse zu.
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