Zu den klassischen Auslegungselementen Savignys tritt heutzutage eine ganze Reihe neuartiger Kriterien, die ebenfalls als 'Auslegung' bezeichnet werden. Neben der seit langem anerkannten verfassungskonformen Auslegung zählen dazu vor allem die völkerrechtskonforme, die gemeinschaftsrechtskonforme, die richtlinienkonforme sowie seit neuestem die rahmenbeschlußkonforme Auslegung des nationalen Rechts. Obwohl diese Auslegungsformen in der Rechtsprechung des EuGH und der obersten Bundesgerichte eine zentrale Rolle spielen, sind sie als Gesamtphänomen rechtswissenschaftlich kaum erforscht. Mit der systemkonformen Auslegung untersucht Clemens Höpfner die Auslegung von Gesetzen am Maßstab des höherrangigen oder umzusetzenden Rechts erstmals aus einem ganzheitlichen, über die einzelnen Auslegungsarten hinausreichenden Blickwinkel. Er schafft damit das notwendige rechtstheoretische Fundament, um die systemkonforme Auslegung als eigenständige methodische Kategorie anzuerkennen und praktikabel zu machen. Nach einem Überblick über die Bedeutung des Systemgedankens für die Rechtsanwendung arbeitet der Autor allgemeine Grundsätze der systemkonformen Auslegung heraus und zeigt, daß es sich bei ihr nicht um Auslegung im eigentlichen Sinne, sondern um ein in den Auslegungsvorgang einbezogenes Instrument der Normenkontrolle handelt. Diese Erkenntnis hat Auswirkungen sowohl auf ihr Verhältnis zu den klassischen Auslegungskriterien als auch besonders auf die Kompetenzverteilung innerhalb der Judikative, die anhand der verschiedenen Formen der systemkonformen Auslegung dargestellt werden. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz.
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