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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internationale Privatrecht, so wie man es in seiner heutigen Gestalt kennt, hat sich über viele Jahrhunderte geformt und weiterentwickelt. Seinen Ursprung findet dieser Prozess zur Zeit der Glossatoren und Postglossatoren. Mit der Begründung der Statutenlehre zu Anfang des 13. Jahrhunderts begann die Entwicklung und Bearbeitung des internationalen Privatrechts. Auf Grundlage dieser Lehre hat sich das moderne Internationale Privatrecht herausgebildet. Schließlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internationale Privatrecht, so wie man es in seiner heutigen Gestalt kennt, hat sich über viele Jahrhunderte geformt und weiterentwickelt. Seinen Ursprung findet dieser Prozess zur Zeit der Glossatoren und Postglossatoren. Mit der Begründung der Statutenlehre zu Anfang des 13. Jahrhunderts begann die Entwicklung und Bearbeitung des internationalen Privatrechts. Auf Grundlage dieser Lehre hat sich das moderne Internationale Privatrecht herausgebildet. Schließlich wurde bis Ende des 19. Jahrhunderts der Grundstein für das heutige IPR gelegt. Daran waren vornehmlich, und vor allem im 19. Jahrhundert, Carl Georg von Wächter, Friedrich Karl von Savigny und Pasquale Stanislao Mancini beteiligt. Jedoch wurden bis dahin, sei es durch die Suche nach dem Sitz des Rechtsverhältnisses oder durch die Ablehnung der Statutenlehre unter anderem wegen ihrer Unbestimmtheit, nur grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts geklärt. Die genauere Ausgestaltung und eine Entwicklung im Detail fanden indes noch nicht statt. So gab es bis 1890 weder die Entwicklung, noch eine Konstruktion heute anerkannter und bedeutsamer Rechtsinstitute des Internationalen Privatrechts, wie der Vorfrage oder der Verweisung. Diese heute im Allgemeinen Teil der IPR-Gesetze verorteten Begriffe wurden in den 90er Jahren des 19. Jahrhundert und im frühen 20. Jahrhundert geschaffen und entwickelt. Dazu gehört ebenso die Qualifikation mit den ihr zugehörigen Problemen. Die internationalprivatrechtliche Qualifikation birgt viele Konflikte in sich. So stößt man bei anfänglicher Sichtung der Dogmatik auf Meinungsverschiedenheiten jedweder Art, wie in Bezug auf den Gegenstand der Qualifikation und auf die Methoden der Qualifikation. Nun lautet das Thema dieser Seminararbeit „Die Theorie der Qualifikation“ und umfasst somit all diese Aspekte. Jedoch sollen hier neben einer Einführung in die Qualifikationsproblematik, vor allem die verschiedenen Ansätze bzw. Theorien bestimmte Sachverhalte im internationalen Privatrecht zu qualifizieren, sowie deren Abgrenzung, gegenständlich sein.