Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 3, Universität Erfurt (MA Geschichte), Veranstaltung: IPS: Revolutionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Landesordnung des Michael Gaismair inhaltlich darzustellen, ihre Bedeutung zu klären und die Auswirkungen darzulegen. Im Buch "Schlagwörter der Radikalen der Reformationszeit (1520 - 1536). Spuren utopischen Bewusstseins" wird Michael Gaismair vorgestellt. Doch war er radikal? Geboren wurde er zwischen 1490 - 1492 in eine wohlhabende Bergunternehmerfamilie. Er besuchte die Lateinschule in Sterzingen, ob er studierte ist unklar. 1518 wurde er Landschreiber des Landeshauptmannes von Tirol, dabei eignete er sich sein juristisches und militärisches Wissen an. 1525 bekam er eine Anstellung in der Hofkanzlei des Fürstbischofes in Brixen. Danach war er Zolleinnehmer in Klausen. Bis er 1525 von den Tiroler Aufständigen zum Anführer gewählt wurde. Er wollte das Machtvakuum der Reformationszeit nutzen, um seine Vorstellungen einer gerechten Gesellschaft verwirklichen zu können. Dabei berief er sich auf den Schweizer Reformator Zwingli, mit dem er im Kontakt stand. Er versuchte, grundlegende Eigenschaften der Dinggenossenschaft auf frühindustrielle Betriebe zu übertragen. Das Verbot, Streitigkeiten nach dem Gewohnheitsrecht zu regeln, und die Einführung des römischen Privatrechts führten zu diesen Konflikten und Entwicklungen. Die Bauern bestanden auf ihren alten Rechten und konnten dies mit der ins Deutsche übersetzten Bibel belegen. Die als Träger des archaischen Rechts von Orient und Okzident fungierte. Damit waren diese Begründungen für die Bauern nun verständlich geschriebenes Gesetz, nach dem diese den Rechtsfrieden mit Gewalt erzwingen wollten. Doch machte er sich neben dem Kaiser auch die frühindustriellen Unternehmer zu Gegnern. Denen es gelang aufgrund des Söldnerwesens diese Gedanken zurückzudrängen. Die Meraner und Innsbrucker Artikel der Tiroler Bauern führten zur Innsbrucker Bauernlandesordnung Erzherzog Ferdinand I. Diese konkurrierte mit der im eidgenössischen Exil von Gaismair verfassten Landesordnung, die an der dritten Graubündner Bauerneinung angelehnt war.
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