Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,3, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, einen detaillierten Überblick über die Formen der antiken römischen Todesstrafe zu geben und ihre Entwicklung zu beschreiben, da dies in der bisherigen Forschung nicht oder nur unter anderen Aspekten geschehen ist. Dem eigentlichen Thema vorangestellt sind die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Todesstrafe - etwa die Frage nach der Bestattung und dem Vermögen des Verurteilten und die Frage, wer verurteilen durfte und an welchem Ort. Dem folgt eine Beschreibung der Rache als Vorläuferin des Strafrechts. Die fünfzehn Formen der Todesstrafe mitsamt ihrer jeweiligen historischen Entwicklung bilden den Kern der Arbeit. Sie werden dabei auch im Hinblick auf Grausamkeit und Ehrverlust unterteilt, da dies die Gliederungsprinzipien bei der Reihenfolge der Strafformen waren. Die Strafen gliedern sich in häuslich-private und öffentliche, innerhalb dieser findet eine Steigerung von den ehrenvollsten zu den entwürdigendsten Strafformen statt. Alle Angaben stützen sich hauptsächlich auf die frühe und mittlere Republik und dann erst wieder auf die Kaiserzeit, da für die späte Republik die Quellenlage sehr dürftig ist und für die Königszeit nur Spekulationen möglich sind. Eine einzige Strafe, die seit dem Mittelalter von besonderer Beliebtheit war, steht abseits der Untersuchung: Das Erhängen war mit einem seltsamen Tabu belegt, das so wirksam war, dass bis in die späteste Kaiserzeit kein Römer jemals öffentlich einen anderen erhängte. Nach diesem eigentlich Hauptteil folgt ein Abschnitt über die Bedingungen für eine Strafmilderung oder für Straferlass. Abschließend wird die Entwicklung der römischen Todesstrafe von der Königs- zur Kaiserzeit beschrieben. Dies ist ein Überblick, der noch einmal auf die Strafformen mitsamt ihrem Auftauchen und Untergang oder ihrer Wandlung, aber auch auf Änderungen im Strafrecht eingeht.
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