Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: gut, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Kants Kritik der reinen Vernunft stieß bei ihrer Veröffentlichung zunächst auf Unverständnis und Ablehnung. Das lag nicht zuletzt auch daran, daß Kant der Fachöffentlichkeit einen völlig neuen Sprachstil und eine ungewohnte Nomenklatur präsentierte. Zugleich wurden Vorwürfe erhoben, Kant habe im Bereich der Transzendentalen Ästhetik unvollständig argumentiert, wobei sich die Kritik an der Frage nach dem ontologischen Status von Raum und Zeit festmachen ließ. Als erster Fachkollege formulierte Adolf Trendelenburg die Behauptung, Kant habe nur die Subjektivität von Raum und Zeit nachgewiesen, er hätte aber auch prüfen müssen, ob den beiden Formen der reinen Anschauung nicht auch Objektivität zukommen könnte. Die Arbeit geht diesen Vorwürfen nach und untersucht ergebnisoffen und im Kontext der Vor- und Entstehungsgeschichte der KrV, ob der Vorwurf Trendelenburgs seine Berechtigung hatte. Der Autor hat an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Kulturwissenschaften mit dem Hauptfach Philosophie sowie Geschichte als Zweitfach mit Prädikatsabschluß studiert.