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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der hier vorliegenden Arbeit steht die Struktur der neuen Regierungsform Prinzipat im Vordergrund. Den Kern der neuen Form von Herrschaft durch Augustus bildete dessen Zugriff auf die tribunicia potestas und das imperium proconsulare. Auf den Vollmachten der Volkstribune basierend stellte die tribunizische Gewalt ein "Bündel speziell definierter Rechte" dar, welche geeignet waren, die rechtliche Handhabe für eine wirksame Kontrolle…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In der hier vorliegenden Arbeit steht die Struktur der neuen Regierungsform Prinzipat im Vordergrund. Den Kern der neuen Form von Herrschaft durch Augustus bildete dessen Zugriff auf die tribunicia potestas und das imperium proconsulare. Auf den Vollmachten der Volkstribune basierend stellte die tribunizische Gewalt ein "Bündel speziell definierter Rechte" dar, welche geeignet waren, die rechtliche Handhabe für eine wirksame Kontrolle des Staates zu liefern. Indem man die Rechte vom eigentlichen Amt loslöste, konnte Augustus als privatus eng mit der Administration des Staates verknüpft bleiben und damit, auch ohne selbst ein öffentliches Amt zu bekleiden, die Politik Roms maßgeblich bestimmen. Die tribunicia potestas kann nicht über alle Phasen des augusteischen Prinzipats hinweg untersucht werden. Drei Punkte stehen deshalb im Zentrum, welche die Funktion der tribunizischen Gewalt innerhalb der neuen Regierungsform näher verdeutlichen: Im ersten Abschnitt wird dargestellt werden, welche genauen Rechte und Befugnisse mit der tribunizischen Gewalt verknüpft waren und auf welche Weise diese im Prinzipat Anwendung fand. Dabei werden vor allem die inhaltliche Ausstattung und die Ausübung des Volkstribunenamtes zur Zeit der Republik beschrieben. In einem nächsten Schritt wird untersucht, inwiefern die verschiedenen Quellenüberlieferungen von der Übertragung der tribunicia potestas an Augustus berichten. Neben den Res Gestae des Augustus steht als Hauptquelle der historiographische Bericht des Cassius Dio zur Verfügung, dessen Aussagen mit denen von Appian, Orosius und Tacitus verglichen werden sollen. Daran schließt sich im dritten Teil der Arbeit eine Darstellung der historischen Ereignisse des Jahres 23 v. Chr. an, welche für eine Untersuchung der Bedeutung der tribunizischen Gewalt unerlässlich ist.

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