Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 2,3, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Germanistik), Veranstaltung: Kindsmord in der deutschen Literatur, Sprache: Deutsch, Abstract: Infantizid ist ein Phänomen, welches in der Fauna dieser Welt kein seltenes ist. So verwundert es nicht, dass Infantizid und auch Neonantizid auch bei den moralgeprägten Menschen anzutreffen ist. Das Ermorden des Neugeborenen in einer modernen Gesellschaft ist nicht hinnehmbar. Strafrechtliche und soziale Folgen sind nicht abwendbar und dienten der Prävention. Welche Folgen eine Kindsmörderin zu erwarten hatte und ob diese Präventionen dienlich waren, wird im Verlauf dieser Arbeit erläutert. Die Thematik des Infantizids hatte eine magische Wirkung auf die Autoren des Sturm und Drangs, so wurden zahlreiche Romane, Gedichte und Dramen mit ähnlichem Sujet verfasst und publiziert. So weist Goethes großes Werk ‚Faust‘ diese Thematik in der Gestalt von Gretchen auf und er verfasste ein Gedicht, in der die Angeklagte vorm Amtmann und dem Pfarrer sich rechtfertigt und verteidigt . Beide Werke – ‚Faust‘ und ‚vor Gericht‘ – sollen genutzt werden, um die Intention Goethes und den Zeitgeist des 18. Jahrhunderts aufzufangen. Die im Vorfeld erläuterte soziale Lage des 18. Jahrhunderts und die drohenden Folgen werden anhand beider Werke erläutert und verglichen. Im Ganzen soll ein Bild der Frau gemacht werden, die zur Mörderin wird und allgemein soll die Frage beantwortet werden, ‚gibt es eine typische Kindsmörderin? ‘. In ihrer Dissertation beschäftigte sich Kerstin Michalik mit der Thematik Kindsmord, sichtete Gerichtsakten aus dem 18. und dem beginnenden 19. Jahrhundert und konzentrierte sich dabei auf das Gebiet Preußen. Somit beziehen sich all ihre Daten und Erhebungen aus diesem Zeitraum nur auf Preußen, stehen also stellvertretend für das restliche Gebiet. Denn das Problem der Forschung zur frühen Neuzeit in Bezug auf Deutschland bzw. das Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ist, dass das Reich in viele kleine Territorien, Fürstentümer, (Mark)Grafschaften und anderem zersplittert war. In ihrer Arbeit kam sie für sich zu dem Ergebnis; „Keine der Täterinnen war typisch, keine war Durchschnitt.“