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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (VWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits Winston Churchill erklärte 1946 nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges: „Wenn Europa eines Tages vereint wäre in der Teilhaberschaft an seinem gemeinsamen Erbe, dann wäre seinen 300 oder 400 Millionen Menschen unendliches Glück, Wohlstand und Ruhm beschieden.“1 Nach Jahren etlicher Verhandlungen öffnen sich jetzt im kommenden Jahr für zehn weitere Beitrittskandidaten2 die Tore zur EU. Dies bedeutet eine große Herausforderung für…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (VWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits Winston Churchill erklärte 1946 nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges: „Wenn Europa eines Tages vereint wäre in der Teilhaberschaft an seinem gemeinsamen Erbe, dann wäre seinen 300 oder 400 Millionen Menschen unendliches Glück, Wohlstand und Ruhm beschieden.“1 Nach Jahren etlicher Verhandlungen öffnen sich jetzt im kommenden Jahr für zehn weitere Beitrittskandidaten2 die Tore zur EU. Dies bedeutet eine große Herausforderung für alle beteiligten Staaten, aber auch ein weiterer Schritt hin zur Verwirklichung von Churchills einstiger Vision. Die europäische Integration und diesbezüglich insbesondere die Koordination der europäischen Sozialpolitik stehen im Laufe dieses EU-Osterweiterungsprozesses immer mehr im Brennpunkt des Interesses. So stellt sich zum einen die Frage nach einer geeigneten Koordinierung der verschiedenen sozialen Sicherungssysteme, zum anderen die Frage nach einer Harmonisierung der Arbeitsbedingungen im Inneren der EU3. Im folgenden soll ausschließlich letzterer Frage nachgegangen werden, da dieser Aspekt eine besondere ökonomische Brisanz in sich trägt und die sozialen Sicherungssysteme einen zu umfassenden Themenkomplex für den hier vorgegebenen Rahmen darstellen. Zunächst werden einige wichtige, für diese Arbeit relevante, Sozialstandards genannt. Ausgehend von einem kurzen Überblick über die Situation der Arbeitsbedingungen und -strukturen in den zukünftigen Mitgliedsländern werden daraufhin einige grundlegende Mindeststandards und ihre Übertragung auf die Beitrittsländer ausführlich diskutiert. Anschließend werden drei verschiedene ordnungspolitische Konzepte zur Verwirklichung einer supranationalen Sozialpolitik in der EU skizziert. Den Abschluss bildet eine Betrachtung über die erörterte Problematik der Übertragung der EU-Sozialstandards im Sinne einer Harmonisierung und ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand Polens in ein paar der angesprochenen Bereiche. 1 Vgl. Arens, Heinz-Werner (1997), S.5. 2 Am 1. Mai 2004 werden der Europäischen Union Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta beitreten. Bulgarien und Rumänien könnten 2007 Mitglieder der EU werden und die Türkei hat bisweilen einen Kandidatenstatus inne (vgl. Broschüre „Europa 2003“, herausgegeben vom Europäischen Parlament). 3 Vgl. Feldmann, Horst (2000), S. 405f..