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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Hochschule Osnabrück (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: 1. EINLEITUNG Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Übertragung von Betrieben/ Teilbetrieben/ Mitunternehmeranteilen und einzelnen Wirtschaftsgütern insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Realteilung, also mit der Umstrukturierung von Unternehmen und hier insbesondere mit der Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften. Unter den Begriff der Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG fallen zum einen…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Hochschule Osnabrück (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: 1. EINLEITUNG Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Übertragung von Betrieben/ Teilbetrieben/ Mitunternehmeranteilen und einzelnen Wirtschaftsgütern insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Realteilung, also mit der Umstrukturierung von Unternehmen und hier insbesondere mit der Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften. Unter den Begriff der Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG fallen zum einen gewerblich tätige Personengesellschaften, aber "auch andere wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaftsverhältnisse, insbesondere Erbengemeinschaften" . Im Rahmen dieser Arbeit sollen sich die Betrachtungen jedoch im wesentlichen auf die gewerblich tätigen Personengesellschaften beschränken. Im folgenden soll zunächst ein kurzer Überblick über die einschlägigen Rechtsvorschriften und die darin vom Gesetzgeber unterschiedenen Übertragungsmöglichkeiten gegeben werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist zum einen der § 6 Abs. 3 bis 7 EStG, der die Bewertung bei Übertragung und Umstrukturierung regelt, wobei der Gesetzgeber folgende Fälle unterscheidet: die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen (§ 6 Abs. 3 EStG), die unentgeltliche Vereinnahmung eines Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 4 EStG), die Überführung bzw. Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen bzw. bei Überführung aus dem eigenen Betriebsvermögen in ein Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt (§ 6 Abs. 5 EStG) und den Tausch eines einzelnen Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 6 EStG). Ferner gibt der § 6 Abs. 7 EStG Aufschluss über die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung für Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG. Zum anderen enthält der § 16 EStG sowohl Aussagen über die Besteuerung der Veräußerung des Betriebs, als auch über die Besteuerung der Betriebsaufgabe und der Realteilung einer Mitunternehmerschaft. [...]

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