Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 9,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in dieser Arbeit dargelegten langjährigen Auslegungsdifferenzen der Rechtsnormen durch den Bundesfinanzhof und der Finanzverwaltung haben zu erheblicher Rechtsunsicherheit in der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG wie auch zu Beratungsproblemen in der Praxis geführt. Am 20.11.2019 hat die Finanzverwaltung ein neues Anwendungsschreiben zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6 Abs. 3 EStG veröffentlicht, mit dem Ziel, diesen Rechtsunsicherheiten ein Ende zu setzen. In der Masterarbeit werden die wesentlichen Änderungen dargestellt und erörtert, ob die im BMF-Schreiben getroffenen Regelungen dieses Ziel erreichen und die Gestaltungspraxis tatsächlich vereinfachen. Um diese Frage hinreichend zu beantworten, werden zunächst in den Kapiteln zwei bis fünf die Grundlagen des § 6 Abs. 3 EStG mit den relevanten Tatbestandsvoraussetzungen und dem Anwendungsbereich der Norm dargelegt. Anschließend werden in Kapitel sechs und sieben die Rechtsentwicklung und der aktuelle Stand der Rechtsprechung aufgearbeitet und kritisch gewürdigt, sowie offene Fragen erörtert. Weiterhin wird auf die Normierung des § 6 Abs. 5 EStG eingegangen, da dieser für unentgeltliche Übertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG eine entscheidende Rolle in der Steuergestaltung einnimmt. Unsere Wirtschaft ist geprägt von mittelständischen Familienunternehmen. Von 2018 bis 2022 standen bzw. stehen nach den Untersuchungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn ungefähr 150.000 Unternehmen vor einer Unternehmensnachfolge. Die Unternehmensnachfolge stellt ein komplexes Thema mit vielen Fragestellungen dar. Hierbei steht vor allem die Unternehmenskontinuität wie auch das Verbleiben des Unternehmens in Familienhand im Fokus der Übertragung. Die Übertragung auf die nachfolgende Generation erfolgt oft unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Diese gängige Praxis soll auch in steuerlicher Hinsicht praktikabel erreicht und die Liquidität nicht durch Aufdeckung und Versteuerung vorhandener, oft erheblicher, stiller Reserven finanziell belastet werden. Hierbei stellt § 6 Abs. 3 EStG die zentrale ertragsteuerliche Vorschrift dar, die es bei der Planung der Betriebs- und Unternehmensnachfolge zu beachten gilt. Entsprechend dem ehemaligen § 7 Abs. 1 EStDV hat der Gesetzgeber ab dem VZ 1999 mit § 6 Abs. 3 EStG eine Rechtsgrundlage im Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine unentgeltliche Unternehmensübertragung begünstigt und damit die Unternehmensfortführung erleichtert.
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