5,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Technische Universität Berlin (Fachbereich Geisteswissenschaften), Veranstaltung: Das 3. Reich, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Nach dem Versailler Friedensvertrag, der im Rang sogar noch über der Verfassung der Weimarer Republik stand, war Deutschland rigorosen Rüstungsbeschränkungen unterworfen. Der Vertrag enthielt genaue Vorschriften über Stärke, Ausrüstung und Ausbildung der auf 100.000 Mann limitierten Reichswehr. Die Armee nutzte aber jede Möglichkeit,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Technische Universität Berlin (Fachbereich Geisteswissenschaften), Veranstaltung: Das 3. Reich, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Nach dem Versailler Friedensvertrag, der im Rang sogar noch über der Verfassung der Weimarer Republik stand, war Deutschland rigorosen Rüstungsbeschränkungen unterworfen. Der Vertrag enthielt genaue Vorschriften über Stärke, Ausrüstung und Ausbildung der auf 100.000 Mann limitierten Reichswehr. Die Armee nutzte aber jede Möglichkeit, sich zu verstärken. Sie stellten illegale Verbände auf (schwarzer Reichswehr), zogen Zeitfreiwillige zu Manövern und Wehrübungen ein und unterhielten geheime Waffenlager. Um sich vor Verrat zu schützen, diese Aktionen waren ja verboten, wurden mutmaßliche Informanten ermordet. Die deutschen Behörden, die über die gesetzeswidrige Aufrüstung informiert waren, deckten so weit wie möglich diese Fememorde. Kam es dennoch zu Gerichtsverfahren wurde regelmäßig auf Freispruch plädiert, da die Täter " in Notwehr " gehandelt hätten. Dies haben sie stellvertretend für den Staat getan, dem durc den Vertrag die Hände gebunden waren. Diese Rechtskonstruktion ging als " Staatsnotwehr " in die Geschichte ein. Sie wurde in der NS-Zeit als alles rechtfertigende Rechtskonstruktion benutzt. [...]