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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0 (gut), Universität Bayreuth (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Abschlusshausarbeit im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung für Juristen bei Prof. Jochen Sigloch, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Urteil vom 06.06.2002 gab der BFH seine bisherige ständige Rechtsprechung, wonach Geschäftsführungsleistungen von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Personengesellschaften nicht umsatzsteuerbar waren, ausdrücklich auf. Nach Auffassung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0 (gut), Universität Bayreuth (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Abschlusshausarbeit im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung für Juristen bei Prof. Jochen Sigloch, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Urteil vom 06.06.2002 gab der BFH seine bisherige ständige Rechtsprechung, wonach Geschäftsführungsleistungen von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Personengesellschaften nicht umsatzsteuerbar waren, ausdrücklich auf. Nach Auffassung der Richter des fünften Senats sollen derartige Leistungen nunmehr prinzipiell umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sein, sofern sie gegen gesonderte gewinnunabhängige Vergütung erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dieser Ansicht ebenfalls angeschlossen und in der Konsequenz daraus Teile der Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 für nicht mehr anwendbar erklärt. Diese Rechtsprechungsänderung ist von erheblicher praktischer Relevanz, da sie für die Personengesellschaften zu finanziellen Belastungswirkungen führen kann, sofern diese mangels unternehmerischer Tätigkeit oder wegen der Erbringung von (zumindest zum Teil) steuerfreien Leistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Im Gegenzug können dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Personengesellschaft in der Folge der Rechtsprechungsänderung steuerliche Vorteile erwachsen, da er nun u.U. für die mit der Geschäftsführung verbundenen Tätigkeiten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gegenstand und Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die bisherige und die aktuelle Behandlung der Geschäftsführungsleistungen bei Personengesellschaften darzustellen, deren Auswirkungen aufzudecken und diese einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

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