Die Studie untersucht den derzeitigen Umsetzungsstand der UN-BRK im Bereich schulische Inklusion in den deutschen Bundesländern. Sie liefert damit eine umfassende Strukturanalyse in diesem Bereich.
Art. 24 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems. Um zu prüfen, inwiefern die Länder diese Anforderung rechtlich und praktisch umsetzen, wurden auf Basis des Normtextes der UN-BRK empirisch messbare Indikatoren gebildet. Auch mehr als 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK steht die Mehrheit der deutschen Bundesländer vor großen Herausforderungen. Ein Transformationsprozess findet bisher nur in wenigen Bundesländern statt, weshalb weiterhin überwiegend Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Sonderstrukturen beschult werden.
Art. 24 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems. Um zu prüfen, inwiefern die Länder diese Anforderung rechtlich und praktisch umsetzen, wurden auf Basis des Normtextes der UN-BRK empirisch messbare Indikatoren gebildet. Auch mehr als 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK steht die Mehrheit der deutschen Bundesländer vor großen Herausforderungen. Ein Transformationsprozess findet bisher nur in wenigen Bundesländern statt, weshalb weiterhin überwiegend Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Sonderstrukturen beschult werden.
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