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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen, Veranstaltung: Struktur und Institutionen im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das System der ambulanten Patientenversorgung steht mittelfristig vor einer völligen Umwälzung, was nicht das Ende der Freiberuflerpraxis bedeutet, wohl aber den Wegfall des Freiberuflers als Regelfall der ärztlichen Versorgung. Infolge des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsreform 2004) sind sogenannte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zum…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen, Veranstaltung: Struktur und Institutionen im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das System der ambulanten Patientenversorgung steht mittelfristig vor einer völligen Umwälzung, was nicht das Ende der Freiberuflerpraxis bedeutet, wohl aber den Wegfall des Freiberuflers als Regelfall der ärztlichen Versorgung. Infolge des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsreform 2004) sind sogenannte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zum 01.01.2004 als neue Form der Leistungserbringung neben Vertragsärzten, ermächtigten Krankenhausärzten, ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen, Zahnärzten und Psychotherapeuten in die ambulante vertragsärztliche Versorgung eingeführt worden und für das gesamte Bundesgebiet zugelassen. Historische Ursprünge der heutigen Medizinischen Versorgungszentren in Form der Polikliniken des 18. Jahrhunderts gehen auf Christoph Wilhelm Hufeland zurück. Während des Ärztestreiks in Deutschland 1926/27 gründeten die gesetzlichen Krankenkassen Ambulatorien und Polikliniken unter eigener Anstellung von Ärzten als Streikbrecher. Im Dritten Reich verschwanden die Polikliniken als Versorgungsform, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone als staatliche flächendeckende ambulante Versorgungsform jedoch reetabliert. Entsprechend waren in der DDR niedergelassene Leistungserbringer meist in diesen Polikliniken, welche nach den folgenden Prinzipien agierten: staatlicher Charakter, Unentgeltlichkeit und allgemeine Zugänglichkeit, Primat der Prophylaxe, Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge sowie die Steuerung durch eine zentrale Gesundheitsverwaltung. Den Polikliniken kam eine herausragende Bedeutung als Träger der ambulanten "Versorgung unter einem Dach" in der Deutschen Demokratischen Republik zu. Bis 1989 gab es noch etwa 1.650 Polikliniken und Ambulatorien in der DDR. Mit der Deutschen Wiedervereinigung wurde auf dem Gebiet der neuen Bundesländer nach dem etablierten Westdeutschen Modell ärztliche Niederlassung in Arztpraxen im Rahmen des Vertragsarztsystems errichtet und somit die ehemaligen Polikliniken nahezu vollständig verdrängt.

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