Am 8. Oktober 2004 ist die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) in Kraft getreten. Diese Rechtsform supranationalen-europäischen Rechts ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) uneingeschränkt anerkannt. Die Unternehmen können sich über die Länder- und Hoheitsgrenzen hinweg nach europäischen Regeln auf Gemeinschaftsebene neu strukturieren, reorganisieren und zusammenschließen. Ebenso können die Unternehmen, ohne Ihre Identität zu verlieren, ihren Sitz grenzüberschreitend in andere Mitgliedstaaten verlegen. Die Organisationsstruktur kann entsprechend der Anforderungen angepaßt werden, um die Effizienz zu steigern. Es besteht nun die Wahl zwischen dem eingliedrigen Board-Modell und dem zweigliedrigen System mit Vorstand und Aufsichtsrat. Für die deutschen Aktiengesellschaften kommt der Aspekt hinzu, den Umfang der Beteiligung der Arbeitnehmer indivduell auszuhandeln. In der Arbeit erfolgt für die zuvor genannten Möglichkeiten eine detailierte Betrachtung. Ein europaweit prominentes Beispiel für die Gründung einer Societas Europaea (SE) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ist die Allianz SE. Die Verschmelzung erfolgte mit der italienischen Konzerntochtergesellschaft RAS. Die dabei anfallenden Fragen werden hier näher beleuchtet. Ziel der Arbeit ist es, die Gründung einer Europäische Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung zu analysieren. Dabei wird auf die Organe, auf die Mitbestimmung, die Sitzverlegung und das Konzernrecht näher eingegangen. Das Verfahren zur Verschmelzung wird ebenfalls erläutert. Abschließend werden Sachverhalte und Problemstellungen der Europäischen Aktiengesellschaft in der Unternehmenspraxis anhand der Verschmelzung der Allianz SE aufgezeigt und analysiert.
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