Inhaltsangabe:Einleitung: Der Computer, mit dessen Hilfe diese Arbeit entstanden ist, wird fünf Jahre alt, damit hat er das elektronische Rentenalter schon fast erreicht. Das Gerät muss also bald auf den Müll. Die Frage ist nur auf welchen? Gleiches gilt für die vielen kleinen elektronischen ¿Helfer¿, sei es der Radiowecker, die Kaffeemaschine oder der Wasserkocher, sie alle gehören für uns ganz selbstverständlich zum Alltag. So verkaufen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten pro Jahr ca. 1,1 Mio. Tonnen neue Geräte in diesem Bereich. Gerade die Elektrobranche steht unter dem Druck, immer neue und leistungsfähigere Produkte auf den Markt zu bringen. Somit unterliegen die Elektrogeräte schnellen und kurzlebigen Innovationszyklen und funktionsfähige Geräte werden oft einfach nur gegen neuere und schnellere Geräte ausgetauscht. Dadurch steigt die Abfallmenge ausgedienter Elektrogeräte und dieses lässt die Elektroschrottberge stetig wachsen. Elektrogeräte stellen eine vergleichsweise schadstoffhaltige und ressourcenintensive Abfallfraktion dar. Sie enthalten eine Reihe von Stoffen, die den Menschen und die Umwelt belasten können. Durch die Entsorgung der Elektrogeräte auf Deponien können unkontrolliert Schadstoffe in die Umwelt gelangen, und durch die Verbrennung der Geräte in Müllverbrennungsanlagen werden zusätzlich umweltbelastende Emissionen freigesetzt. Bislang waren in Deutschland allein die kommunalen Entsorger für die Entsorgung von Elektrogeräten zuständig. Dabei lag der Zielansatz in einer möglichst weitgehenden Schadstoffentfrachtung des Restmülls, d. h. vorrangig wurden beispielsweise bei Kühlschränken schadstoffhaltige Bauteile entfernt, und die verbliebenen Reststoffe über die Mischschrottfraktionen verwertet. Ein Großteil der Elektro- und Elektronikabfälle, vor allem die Elektrokleingeräte wie z. B. Haartrockner, Rasierapparate und Mobiltelefone, landeten aber weiterhin in dem Restabfall und damit später auf einer nicht basisdichten Deponie oder wurden einer thermischen Verwertung zugeführt. Die Europäische Union (EU) reagierte auf diese wachsenden Elektroschrottberge und die damit verbundenen Entsorgungsprobleme. So formulierte sie zwei Richtlinien, die zum einen die Schadstoffeinträge reduzieren und zum anderen eine möglichst vollständige Verwertung der Elektrogeräte gewährleisten sollten. Die deutsche Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgte darauf hin in dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Demnach sind künftig [...]
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