Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12, Freie Universität Berlin (Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (IWWR)), Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Unabhängigkeit der Notenbank ist unverzichtbar“, betonte Otmar Issing, ehemaliger Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank, erst 2015. Unabhängige Institutionen sichern die Preisstabilität innerhalb eines Wirtschaftssystems. Preisstabilität verhütet Inflationen, schafft Vertrauen in eine Währung und sorgt so für eine stabile Volkswirtschaft. Daher müssen unabhängige Institutionen vor politischen Einflussnahmen gesichert werden, damit sie weiterhin eine langfristige Preisstabilität verfolgen können und nicht kurzfristigen Agenden der politischen Repräsentanten unterliegen. Fraglich ist nun, wie sich die institutionelle Unabhängigkeit von Europäischer Zentralbank (EZB) und Deutscher Bundesbank unterscheiden. Der Fokus fällt bei dem Vergleich auf das Europarecht und das Grundgesetz als Ankerpunkte zur Darlegung der politischen Einflussmöglichkeiten, da eine starke institutionelle Verschmelzung von EZB und Bundesbank i.R.d. Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) eine direkte Gegenüberstellung von Bundesbank und EZB erschwert und eine normorientierte Betrachtungsweise ertragreicher gestaltet. Nachdem der Unabhängigkeitsbegriff beleuchtet wird, ist der Schwerpunkt daher, inwiefern europarechtliche und grundgesetzliche Einfallstore für mögliche politische Einflussnahme bestehen, die die Unabhängigkeit von Nationalen Zentralbanken (NZB), im speziellen der Bundesbank, und der Europäischen Zentralbank (EZB) einschränken. Die europarechtlichen Einfallstore werden nach den verschiedenen Formen der Unabhängigkeit – wie der persönlichen oder sachlichen Unabhängigkeit – aufgezeigt. Die grundgesetzlichen Einfallstore orientieren sich an der systematischen Stellung der Bundesbank und der EZB innerhalb des deutschen Verfassungsrechts.