Mit ihrer Arbeit untersucht die Autorin die von der Rechtsprechung entwickelten Rügepräklusionen aus § 238 Abs. 2 StPO und der sog. Widerspruchslösung sowohl in rechtlicher als auch rechtspolitischer Hinsicht. Dabei werden insbesondere die in Rechtsprechung und Literatur erkennbaren Bestrebungen, die Rügepräklusionen auszuweiten und die Widerspruchslösung unter § 238 Abs. 2 StPO zu fassen, einer kritischen Prüfung unterzogen. Die Autorin geht dem Regelungsbedarf de lege ferenda nach und schlägt eine gesetzliche Regelung vor, um dem in engen Grenzen anzuerkennenden Präklusionsbedürfnis Rechnung zu tragen.
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