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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, Veranstaltung: Bioethik und Behinderung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit wurde im Rahmen des Seminars „Bioethik und Behinderung“ erstellt. Innerhalb dieses Seminars wurden Fragestellungen zur Ethik und Moral, zur Bioethik und Behindertenpädagogik, zum Personbegriff und danach zum Begriff der Menschenwürde behandelt. Diese Arbeit befasst sich speziell mit dem Begriff der Person von Ralf Seidel, der aus der Psychiatrie hervorgeht. Dieser wird in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, Veranstaltung: Bioethik und Behinderung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit wurde im Rahmen des Seminars „Bioethik und Behinderung“ erstellt. Innerhalb dieses Seminars wurden Fragestellungen zur Ethik und Moral, zur Bioethik und Behindertenpädagogik, zum Personbegriff und danach zum Begriff der Menschenwürde behandelt. Diese Arbeit befasst sich speziell mit dem Begriff der Person von Ralf Seidel, der aus der Psychiatrie hervorgeht. Dieser wird in Bezug zur Bioethik und Behindertenpädagogik gesetzt. Der Begriff der Person hat spätestens seit den Thesen von Peter Singer (1984) innerhalb der Behindertenpädagogik seine Bedeutung gefunden. Sowohl Singer, als auch von anderen entwickelte Personbegriffe, sprechen Menschen mit Behinderung Menschenrechte ab. Deswegen ist es die Aufgabe der Behindertenpädagogik Antworten und Gegendarstellungen zu den bestehenden Personbegriffen zu entwickeln. Im ersten Abschnitt wird auf den Begriff der Person in der Bioethik eingegangen. Es wird erklärt, warum die Diskussion um den Personbegriff zu Bereich der Bioethik gehört. Danach folgt eine Zusammenfassung des Textes „Die unmögliche Person – Zum Begriff der Person in der Psychiatrie“ von Ralf Seidel. Weiterhin wird Seidels Personbegriff erläutert. Im Anschluss folgt eine Betrachtung dieses Personbegriffs aus sonderpädagogischer Sicht. Es wird hinterfragt, ob er die Anforderungen eines Personbegriffs aus behindertenpädagogischer Sicht erfüllen kann.