Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Organisationen, Note: 1,0, FernUniversität Hagen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Modul P3 - Konflikt und Kooperation in den internationalen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Über vier Jahrzehnte lang konzentrierten sich die Vereinten Nationen zur Friedenssicherung – konfrontiert mit dem Ost-West-Konflikt – auf die Kontrolle und Abrüstung von Massenvernichtungswaffen (vgl. Müller/Schörnig 2006: 219). Doch sind konventionelle Waffen (s. u. 2.1.1) seit dem Ende des Kalten Krieges zu einem der drängendsten Probleme der internationalen Politik geworden. Innerstaatliche Konflikte haben seither stark zugenommen und diese Konflikte werden meist ausschließlich mit konventionellen Waffen ausgetragen (vgl. Stohl/Grillot 2009: 2) – und allein durch diese Waffen sterben nach Angaben der Hilfs- und Entwicklungsorganisation Oxfam International jeden Tag 2000 Menschen (vgl. Oxfam International 2012). Sie werden daher auch als die „wahren Massenvernichtungswaffen“ (Müller/Schörnig 2006: 219) bezeichnet. Es scheint also geboten, dass die UNO sich dieses Problems annimmt. Immerhin brachten die Vereinten Nationen 1980 mit der UN-Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ein Verbot besonders inhumaner konventioneller Waffen auf den Weg. 1991 folgte mit dem UN-Waffenregister (UN Register of Conventional Arms) ein Instrument, das Transparenz in den internationalen Handel mit konventionellen Waffen bringen sollte. 2010 schließlich wurde ein Übereinkommen über Streumunition abgeschlossen. Die Verhandlungen über einen Vertrag zur Regulierung des internationalen Waffenhandels und internationaler Waffentransfers (Arms Trade Treaty) scheiterten dagegen am 27. Juli 2012. Die Hoffnungen, die mit diesen Verhandlungen ver-bunden waren, wurden also vorerst enttäuscht. Die (potenzielle) Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen ist zwar nach wie vor gegeben (siehe Israel, Iran, Nordkorea), doch ist dieser Bereich bereits durch umfassende internationale Abkommen reguliert. Im Bereich der konventionellen Waffen muss man dagegen bisher eher von „Stückwerk“ reden. Da der „Wille der Staaten zur Nutzung der Vereinten Nationen als multilaterales Forum für Abmachungen und Kommunikationsplattform im Bereich der […] Rüstungskontrolle […] stark unterschiedlich ausgeprägt [ist]“ (Gareis/Varwick 2007: 150), stellt sich die Frage, welche Rolle die UNO im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle überhaupt spielen kann. Dieser Frage gehe ich im vorliegenden Text am Beispiel der Arms-Trade-Treaty-Verhandlungen nach.