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Wer urheberrechtliche Nutzungsrechte erwerben möchte, erhält diese im Regelfall nicht vom Urheber selbst, sondern als Unterlizenz von Rechteverwertern, die ihrerseits Lizenznehmer sind. Von großer Relevanz ist daher die Frage, ob die erworbene Unterlizenz fortbesteht, wenn die Hauptlizenz erlischt. In seinen Entscheidungen »Reifen Progressiv«, »M2Trade« und »Take Five« bejaht der BGH für den Regelfall den selbstständigen Fortbestand der Unterlizenz, wenn die Hauptlizenz wegfällt. Der Autor legt seiner Untersuchung bürgerlich-rechtliche Grundsätze und das Wesen des Urheberrechts zugrunde. Dabei…mehr

Produktbeschreibung
Wer urheberrechtliche Nutzungsrechte erwerben möchte, erhält diese im Regelfall nicht vom Urheber selbst, sondern als Unterlizenz von Rechteverwertern, die ihrerseits Lizenznehmer sind. Von großer Relevanz ist daher die Frage, ob die erworbene Unterlizenz fortbesteht, wenn die Hauptlizenz erlischt. In seinen Entscheidungen »Reifen Progressiv«, »M2Trade« und »Take Five« bejaht der BGH für den Regelfall den selbstständigen Fortbestand der Unterlizenz, wenn die Hauptlizenz wegfällt. Der Autor legt seiner Untersuchung bürgerlich-rechtliche Grundsätze und das Wesen des Urheberrechts zugrunde. Dabei erarbeitet er eine einheitliche Systematik zur Lösung der Fälle einer Lizenzkettenunterbrechung.
Autorenporträt
Dr. Dominik Sebastian Stier ist seit September 2012 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.