Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Sanierung- und Insolvenzmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 gibt es jährlich bis zu 35.000 Unternehmensinsolvenzen. Im Falle einer Unternehmenskrise, welche zu einer Anmeldung eines Insolvenzverfahrens führte, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Bewältigung des Problems. Einerseits die Durchführung einer Liquidation aller Vermögensgegenstände zur quotalen Befriedigung der Gläubigerforderungen oder andererseits eine Fortführung des Unternehmens mit gleichzeitiger Sanierung. Hierbei ist abzuwägen, ob ein Unternehmen überhaupt sanierungsfähig ist. Eine Fortführung des Unternehmens ist nur dann sinnvoller als eine Liquidation, wenn Gewinne erzielt werden können. Eine wichtige Form der Unternehmensfortführung und somit eine Alternative zur klassischen Regelinsolvenz bildet das Insolvenzplanverfahren. Ein solches Insolvenzplanverfahren gibt den Vorlageberechtigten die Möglichkeit, Regelungen abseits der Insolvenzordnung zu treffen, um eine erfolgreiche Sanierung durchzuführen. Ziel dieser Regelung ist, die Privat- und Gläubigerautonomie zu stärken, indem eigenständig einvernehmliche Lösungen zur Insolvenzabwicklung getroffen werden können. Oberstes Ziel des Insolvenzverfahrens ist immer die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Eine Unternehmenskrise kann jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen entstehen. Dies kann aufgrund falscher Besetzungen von Führungspositionen, fehlerhafter Einschätzungen der Marktentwicklung oder durch Mängel bei Organisation und Planung erfolgen, um nur einige Wenige zu nennen. Aufgrund der Komplexität einer Unternehmenskrise und der zu großen Einschränkungen durch die Insolvenzordnung ist eine Abwicklung eines Insolvenzverfahrens im Rahmen der Vorschriften zur Regelinsolvenz nicht immer die optimale Möglichkeit zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger. Ein Insolvenzplanverfahren sorgt hingegen für die nötige Flexibilität und schafft eine gesetzliche Legitimierung für Abweichungen von den Vorgaben zur Regelinsolvenz. [...]
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