Die Europäische Kommission geht im Einklang mit der Rechtsprechung der Unionsgerichte von einer rechtsträgerübergreifenden Unternehmensverantwortlichkeit im Kartellrecht aus und setzt Geldbußen nicht nur gegen die zuwiderhandelnde Gesellschaft, sondern auch gegen deren Mutter- oder Schwestergesellschaften fest. Die Verfasserin analysiert die Entwicklung und die Voraussetzungen dieser Unternehmensverantwortlichkeit und zeigt die Auswirkungen auf das deutsche Kartellrecht auf. Ausgehend von der grundrechtlichen Organisationsfreiheit der Gesellschaften wird untersucht, ob diese Verantwortlichkeit rechtsstaatliche Garantien oder das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip verletzt, und ob dies zum Schutz des Wettbewerbs gerechtfertigt ist.
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