Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,1, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland sind derzeit in etwa eine Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung registriert, was die GmbH zur am weitesten verbreiteten Rechtsform macht. Seit der Entstehung des GmbH-Gesetzes im Jahre 1892 schufen immer mehr Länder ähnliche Rechtsformen. Diese internationale Anerkennung scheint allerdings bedroht. Auf Grund der Entwicklungen der Europäischen Union wurde ein Markt der Gesellschaftsformen geschaffen, an dem auch Deutschland partizipiert. Veranlasst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der letzten Jahre, die auch Auslandsgesellschaften ohne Geschäftsaktivitäten in ihrem Gründungsland eine Tätigkeit in Deutschland erlaubt, drängen zahlreiche ausländische Gesellschaftsformen auf den deutschen Markt. Es wurde eine neue freie Rechtsformwahl geschaffen, die den Wettbewerb der internationalen Gesellschaftsformen immer weiter verstärkt. Die Globalisierung der Wirtschaft sowie die Tatsache, dass das Common Law das einflussreichste Rechtssystem ist, mögen genügen, um sich eingehender mit der üblichsten englischen Gesellschaftsform, der Limited, zu beschäftigen. Diese wird derzeit als Hauptkonkurrent der GmbH gesehen. Mitte des Jahres 2007 gab es bereits 45.000 in Deutschland ansässige Limiteds, von denen jedoch nur rund 10.000 im deutschen Handelsregister eingetragen waren. Nach neueren Untersuchungen soll es mittlerweile rund 46.000 Limiteds in Deutschland geben. Ursachen für das stetige Ansteigen der Neugründungen liegen augenscheinlich im geringeren Gründungsaufwand und der Tatsache, dass nur ein minimales Mindestkapital vorgeschrieben ist. So wurde die Limited nach der GmbH mittlerweile zur zweithäufigsten Kapitalgesellschaft. Auf Grund nationalen Rechts gab es noch vor wenigen Jahren keinen internationalen Wettbewerb zwischen juristischen Personen. Nach altem Recht sah nahezu jede Rechtsordnung vor, dass eine juristische Person ihre Rechtsfähigkeit verliert, sobald ihr Sitz ins Ausland verlegt wurde. Ausnahme war jedoch die englische Limited, der es schon früh gestattet war, ihren Verwaltungssitz ohne Androhung von Sanktionen ins Ausland zu verlegen. Problematisch wurde diese Tatsache aber erst, als es der Limited auf Grund diverser Urteile des Europäischen Gerichtshofes ermöglicht wurde, sich auch auf dem europäischen Festland zu etablieren und sie somit rechts- und prozessfähig in den EU-Mitgliedstaaten wurde.