Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Siegen (Fachbereich 5 Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar zum Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Während bei der persönlichen Steuerpflicht geprüft wird, wer und wie jemand steuerpflichtig ist, also ob eine Steuerpflicht überhaupt vorliegt, wird bei der sachlichen Steuerpflicht gefragt, welche Einkünfte einer Besteuerung unterliegen. In dieser Arbeit sollen die beiden grundlegenden Formen der persönlichen Steuerpflicht, nämlich die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht untersucht und voneinander abgegrenzt werden. Neben diesen beiden Grundformen der persönlichen Steuerpflicht gibt es noch andere Arten der persönlichen Steuerpflicht, auf diese soll allerdings in dieser Arbeit nur sehr kurz, bzw. auf die Arten, die sich aus dem Außensteuergesetz ergeben, gar nicht, eingegangen werden. Weiterhin werden Regelungen in etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen nicht berücksichtigt. In dieser Arbeit bleiben die Folgen von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), genauso wie die Folgen eines Wechsels der persönlicher Steuerpflicht außer Acht. Zwar wird auch im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungssteuer von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht gesprochen,1 allerdings verwendet das Gesetz die Begriffe nicht explizit, weshalb eine Untersuchung dieses Gesetzes unterbleibt. Wie bereits erläutert, wird in dieser Arbeit der Unterschied, nicht aber die verfassungsrechtliche oder europarechtliche Rechtfertigung für die Unterschiedliche Behandlung von beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtigen, untersucht Die Unterscheidung zwischen den beiden Grundformen (beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht) der persönlichen Steuerpflicht ist von besonderer Bedeutung, denn es werden unterschiedliche Rechtsfolgen ausgelöst, auf die im Folgenden noch näher eingegangen wird. Diese Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht wird jeweils bei der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen vorgenommen. Deshalb wird in der Arbeit als Erstes die Unterscheidung im Einkommensteuergesetz (EStG) und dann zum Zweiten im Körperschaftssteuergesetz (KStG) untersucht. Um eine Abgrenzung vorzune hmen, werden jeweils die einzelnen Tatbestandsmerkmale genannt, genau definiert, Beispiele aufgeführt und Streitpunkte erläutert. Auch werden die unterschiedlichen Rechtsfolgen von unbeschränkter Steuerpflicht und beschränkter Steuerpflicht, nämlich Welteinkommensprinzip zum einen und Territorialitätsprinzip zum anderen, erläutert und die Unterschiede aufgezeigt. [...] 1 Tipke/Lang: Steuerrecht, § 13 Rn. 138ff.
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